Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht-Fahrerflucht

Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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Rechtsanwalt Klaus S%auml;verin

Rechtsanwalt
KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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(Prenzlauer Berg – Pankow)

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Was Rechtsanwälte kosten

Denken Sie darüber nach, in einem gegen Sie geführten Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen? Und fragen Sie sich, wie viel Sie dies kosten wird?

Anwaltskosten

Hier bekommen Sie die Antwort.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Sie für Ihre Rechtsanwaltskosten grundsätzlich selbst aufkommen müssen. Es gibt insbesondere keine Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, die diese Kosten übernimmt.

  • Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sie verkehrsrechtsschutzversichert sind. Dann übernimmt Ihr Rechtsschutzversicherer erst einmal diese Kosten. Aber: Für den Fall, dass Sie am Ende rechtskräftig wegen Unfallflucht verurteilt werden sollten, könnte es sein, dass Sie diese Kosten Ihrem Versicherer erstatten müssen.
  • Etwas anderes gilt auch dann, wenn Sie am Ende vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen werden sollten. Dann muss Ihnen die Staatskasse Ihre Rechtsanwaltskosten erstatten. Von diesem Grundsatz wird nur in wenigen extremen Ausnahmefällen abgesehen (z. B. wenn Sie den falschen Verdacht zunächst absichtlich auf sich gelenkt hatten).
  • Sowohl Ihr Rechtsschutzversicherer als auch die Staatskasse erstatten aber immer die Rechtsanwaltskosten nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Gelegentlich schließen Rechtsanwälte mit ihren Mandanten Honorarvereinbarungen ab, durch die die gesetzlichen Gebühren überschritten werden. In diesen Fällen müssen Sie die Differenz zwischen der gesetzlichen und der vereinbarten Gebühr auch im Falle eines Freispruchs oder einer bestehenden Rechtsschutzversicherung selbst tragen.

Anwaltliche Vergütung nach dem Gesetz

Wenn Sie mit Ihrem Rechtsanwalt keine Honorarvereinbarung abschließen, berechnet sich dessen Vergütung nach dem Gesetz. In einem Strafverfahren ist dann die konkrete anwaltliche Vergütung davon abhängig, wie aufwändig und schwierig die Tätigkeit des Rechtsanwalts und wie bedeutsam die Angelegenheit für den Betroffenen ist (z. B. wie hoch die zu erwartende Geldstrafe ist oder ob die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Haftstrafe drohen).

Außerdem sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten und die Qualifikation des Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Daher können immer nur ungefähre Durchschnittsbeträge genannt werden.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die in einer Unfallfluchtsache in der Regel zu berechnende gesetzliche Vergütung eines Verteidigers:

Umfang der Tätigkeit…Vergütung (ca.)
Erstberatung + Akteneinsicht + erneute ausführliche Beratung:300 €   
+ Vertretung im Ermittlungsverfahren bis zur Einstellung des Verfahrens oder bis zum Erlass eines (schriftlichen) Strafbefehls / Bußgeldbescheids:750 €   
+ Verteidigung in (mündlicher) Hauptverhandlung vor Gericht:1.100 €   

(19 % Umsatzsteuer sind in den vorgenannten Kosten bereits enthalten.)

Eventuell zusätzliche Kosten

In Zusammenhang mit einer Ihnen vorgeworfenen Unfallflucht sind zwei Fälle zu beachten, in denen zusätzliche Kosten entstehen können und die Sie mit Ihrem Rechtsanwalt abklären sollten:

  • Sofern eine Fahrerlaubnis endgültig entzogen worden ist, könnte sich ein Verwaltungsrechtsstreit um die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis anschließen.
  • Ein weiterer spezieller Fall ist der Regress Ihrer Haftpflichtversicherung wegen der Ihnen vorgeworfenen Unfallflucht. „Regress“ bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber von dem Kfz-Führer wieder zurück. Wenn Sie auch hierfür anwaltliche Unterstützung benötigen, können zusätzlich zu den strafrechtlichen Gebühren auch zivilrechtliche Gebühren entstehen.

Hinweis:
Unter www.anwalt-berlin.de finden Sie ausführlichere Informationen zum Thema Anwaltskosten.