Unfallflucht-Fahrerflucht

Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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Rechtsanwalt Klaus S%auml;verin

Rechtsanwalt
KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Unfallflucht ? – „Ist doch kaum was passiert“

Eine Verteidigungsstrategie im Falle des Vorwurfs einer Unfallflucht ist zu sagen: „Ist doch kaum was passiert“. Aber ist dies eine gute Strategie?

Schadenshöhe

Die Frage, wie hoch der beim Unfall entstandene Fremdschaden ist, entscheidet darüber, ob und wie man zu bestrafen ist.

So entscheidet die Schadenshöhe zum Beispiel darüber, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten (bei weniger als etwa 1.300 €) oder ob sie Ihnen entzogen wird (bei etwa 1.300 € oder mehr).

Genau genommen entscheidet darüber zwar nur die Schadenshöhe, von der Sie ausgegangen sind, als Sie den Unfallort verließen. Aber in der Praxis setzt man – fälschlicherweise – den tatsächlich verursachten Schaden mit dem von Ihnen vorgestellten Schaden gleich.

Schadenshöhe klein rechnen

Deshalb stellt es grundsätzlich eine gute Verteidigungsstrategie dar, die Schadenshöhe in Zweifel zu ziehen bzw. klein zu rechnen. Zu denken wäre etwa daran, mit dem Geschädigten eine Einigung darüber herbeizuführen, wie groß der ihm entstandene Schaden ist. Auch könnte es sinnvoll sein, das Schadensgutachten zu überprüfen, das der Geschädigte eingeholt hat. Mehr dazu finden Sie unter Höhe des Sachschadens.

Ebenfalls zweifelhaft ist oft, ob tatsächlich alle behaupteten Beschädigungen aus dem Unfall herrühren können. In der Praxis ist dies alles jedoch nicht ganz einfach zu bewerkstelligen. Ob und wie Zweifel an der Schadenshöhe geltend gemacht werden sollen, sollten Sie deshalb nur nach fachlichem Rat entscheiden.