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Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht-Fahrerflucht

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie nicht den von Ihrer Versicherung empfohlenen Rechtsanwalt. Suchen Sie sich selbst einen Rechtsanwalt oder, besser noch, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Versicherung

Weshalb das denn?

Weil der Rechtsanwalt, der Ihnen von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlen wird, Ihre Sache nicht optimal bearbeitet. Der Grund hierfür ist, dass Ihre Versicherung mit diesem Rechtsanwalt einen besonderen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Nach diesem Vertrag darf der Rechtsanwalt nur eine geringere Vergütung für seine Tätigkeit berechnen.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Versicherung dazu, ihn bei ihren Kunden zu empfehlen. Hierdurch bekommt der Rechtsanwalt mehr Mandanten, wodurch er die geringere Vergütung wieder ausgleichen kann. Und Ihre Rechtsschutzversicherung spart Geld, weil sie pro Mandat weniger bezahlen muss.

Was stimmt an dieser Rechnung nicht? Dass Sie der einzige Verlierer hierbei sind. Denn der Rechtsanwalt, der Ihnen empfohlen wird, hat viel weniger Zeit für Sie. Er muss nämlich für dieselbe Vergütung mehr Mandate bearbeiten. Außerdem ist er nicht unabhängig. Er hat nicht nur Ihre Interessen, sondern auch die Ihrer Rechtsschutzversicherung im Auge. Deshalb vertritt er Sie nicht bestmöglich, wenn dies zu viel kosten könnte.

Übrigens: Aus § 127 Absatz 1 Satz 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ergibt sich, dass Sie sich Ihren Rechtsanwalt immer frei wählen dürfen.

Und falls Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung die Selbstbeteiligung erlässt, falls Sie deren Rechtsanwalt akzeptieren, lassen Sie sich hierauf nicht ein. Viele Rechtsanwälte lassen über die Selbstbeteiligung ohnehin mit sich reden.