Die Frage, wie groß der bei dem Unfall entstandene Sachschaden (Fremdschaden) ist, ob unbedeutend oder erheblich, ist im Falle einer Unfallflucht / Fahrerflucht von großer Bedeutung.

So entscheidet die Schadenshöhe zum Beispiel darüber, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Wenn etwa nur das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs beschädigt worden ist, können Sie gar nicht bestraft werden.
Denn im Falle eines belanglosen Schadens (also weniger als 30 bis 50 €) kommt eine Bestrafung wegen Unfallflucht grundsätzlich nicht in Betracht. Die Schadenshöhe entscheidet auf der anderen Seite auch darüber, ob Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten (bei weniger als etwa 1.300 €) oder ob sie Ihnen entzogen wird (bei etwa 1.300 € oder mehr).
Höhe des Sachschadens klein rechnen!
Deshalb stellt es grundsätzlich eine gute Veteidigungsstrategie dar, die Höhe des Sachschadens in Zweifel zu ziehen bzw. klein zu rechnen. Zu denken wäre etwa daran, mit dem Geschädigten eine Einigung darüber herbeizuführen, wie groß der ihm entstandene Schaden ist. Auch könnte es sinnvoll sein, das Schadensgutachten zu überprüfen, das der Geschädigte eingeholt hat.
Ebenfalls zweifelhaft ist oft, ob tatsächlich alle behaupteten Beschädigungen aus dem Unfall herrühren können. In der Praxis ist dies alles jedoch nicht ganz einfach zu bewerkstelligen. Ob und wie Zweifel an der Schadenshöhe geltend gemacht werden sollen, sollten Sie deshalb nur nach fachlichem Rat entscheiden.