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Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht-Fahrerflucht

Wenn Sie Post von der Polizei bekommen

Wenn Sie Post von der Polizei bekommen, in der es um Unfallflucht / Fahrerflucht geht, antworten Sie nicht.

Post von der Polizei

Was soll ich denn sonst mit dem Brief machen?

Nichts. Antworten Sie nicht. Dies ist Ihr Recht. Sie haben das Recht zu schweigen, gegenüber der Polizei sowieso, also auch dann, wenn es gar nicht um Sie selbst geht. Auch Ladungen der Polizei zur Vernehmung muss man deshalb grundsätzlich nicht Folge leisten. Die Polizei hätte dies gerne anders – aber es ist nicht anders. Niemand kann Sie zwingen, mit der Polizei zu sprechen.

Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei bei Ihrer Arbeit zu unterstützen – zumal es sowieso nicht das Ziel der Polizei ist, entlastende Umstände zu ermitteln, sondern immer nur belastende Umstände. Und wenn Sie unbedingt etwas sagen möchten: Lassen Sie dies doch Ihren Rechtsanwalt für Sie tun, nachdem dieser Akteneinsicht genommen hat.

Welche Gründe hat die Polizei?

Wenn Ihnen die Polizei schreibt, dann in den allermeisten Fällen nur aus zwei Gründen: Entweder will die Polizei von Ihnen wissen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit Ihrem Fahrzeug gefahren ist (sog. „Fahrzeugführerermittlung“). Oder Sie werden bereits selbst beschuldigt, eine Unfallflucht begangen zu haben („Beschuldigtenanhörung“ oder „Beschuldigtenvernehmung“). In keinem dieser beiden Fälle ist es ratsam, zu antworten.

Denn eine Antwort läuft fast immer darauf hinaus, dass man sich selbst oder einen Angehörigen der Gefahr aussetzt, strafrechtlich verfolgt zu werden. Und hierzu kann man niemals gezwungen werden. Und wenn Sie trotzdem noch unsicher sind, was zu tun das Beste ist, fragen Sie bitte einen Rechtsanwalt. Die Kosten einer solchen Erstberatung (je nach Anwalt zwischen etwa 90 und 180 €) sind mit Sicherheit geringer als der Schaden, den Sie sich selbst zufügen, indem Sie selbst der Polizei antworten.