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Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht-Fahrerflucht

Wenn die Polizei vor der Tür steht

Wenn die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und Ihnen, nachdem Sie aus Versehen die Tür geöffnet haben, mitteilt, dass mit Ihrem Auto eine Unfallflucht begangen worden ist, sagen Sie nichts.

Polizisten

Was soll ich denn sonst sagen?

Viele machen in einer solchen Situation den ersten und größten Fehler. Sie sagen z. B.: „Einen Unfall habe ich gar nicht bemerkt.“ Oder, noch schlimmer: „Ich habe nachgesehen. Da war kein Schaden am anderen Auto.“ Leider ist dies total falsch. Denn damit teilt man mit, selbst der Fahrer oder die Fahrerin gewesen zu sein.

Und damit hat man die beste – weil einfachste und am meisten Erfolg versprechende – Möglichkeit der Verteidigung leichtfertig aus der Hand gegeben: die Ermittlungsbehörde im Unklaren darüber zu lassen, wer eigentlich der Fahrzeugführer zum Unfallzeitpunkt war. Deshalb sagen Sie zu dem Vorwurf, dass Sie oder irgendwer mit Ihrem Auto eine Unfallflucht begangen hat, nichts.

Sie haben das Recht zu schweigen

Niemand kann Sie zwingen, gegen sich selbst oder gegen Ihre Angehörigen auszusagen. Viele glauben, Sie müssten deswegen sagen, selbst gefahren zu sein, weil es niemand anderen gibt oder weil sie als Halter hierzu verpflichtet sind. Das ist Unsinn.

Auch wenn Sie der Halter des Fahrzeugs sind und niemand anderes als Fahrzeugführer infrage kommt: Sagen Sie nichts! Sie sind nicht verpflichtet, die Polizei bei Ihrer Arbeit zu unterstützen – zumal es sowieso nicht das Ziel der Polizei ist, entlastende Umstände zu ermitteln, sondern immer nur belastende Umstände.

Sowieso ist man niemals verpflichtet, Fragen der Polizei zu beantworten. Fragen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts müssen unter bestimmten Umständen beantwortet werden; aber Fragen der Polizei niemals.

Also: „Guten Tag“ und „Auf Wiedersehen“ sagen Sie natürlich. Auch teilen Sie auf Nachfrage mit, wer Sie sind, und zeigen ggf. Ihren Personalausweis. Aber mehr müssen Sie nicht tun. Sagen Sie nur, ganz höflich, zu dem Polizeibeamten: „Wenn Sie eine Frage haben, stellen Sie mir diese bitte schriftlich. Jetzt und hier, zwischen Tür und Angel, möchte ich Ihre Fragen nicht beantworten.“