Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Unfallflucht-Fahrerflucht

Unfallflucht

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

x
Rechtsanwalt Klaus S%auml;verin

Rechtsanwalt
KLAUS SÄVERIN
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Knaackstraße 86
10435 Berlin
(Prenzlauer Berg – Pankow)

Fon: 030 44039523
Fax: 030 44039524
E-Mail:
www.anwalt-berlin.de
Stadtplan: Lage der Kanzlei

Bürozeiten: Mo-Fr  09-18 Uhr

KONTAKT     ANFAHRT

Wenn Ihr Mann oder Ihre Frau gefahren ist

Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann gefahren ist und die Polizei, die dies nicht weiß, Sie fragt, wer mit Ihrem Auto gefahren ist, sagen Sie nichts.

Mann oder Frau

Was soll ich denn sonst sagen?

Niemand ist verpflichtet, gegen Ehe- oder Lebenspartner, Verlobte, Kinder, Eltern etc. auszusagen. Dies ergibt sich aus § 52 StPO. Deshalb sollten Sie sowas auch nicht tun.

Doch auch dann, wenn es hierzu schon zu spät ist und Sie aus Versehen mitgeteilt haben, wer aus Ihrer Familie mit dem Auto gefahren war, ist noch nichts verloren. Denn wenn Sie sich im weiteren Verfahren auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen, darf Ihre frühere Aussage gegen Ihren Angehörigen nicht weiter verwertet werden. Dies ergibt sich aus § 252 StPO.